Derzeit sind die Eigentümer von Maiensässen und Chalets, die nicht an das kommunale Abwassernetz angeschlossen sind, verpflichtet, ihr Abwasser zu sanieren (vgl. GSchG Art.13 Abs.1; GSchV Art. 9 Abs.1). In erster Linie ist der Eigentümer verpflichtet, sich an das kommunale Netz anzuschließen, [wenn] dies „zweckmäßig ist und vernünftigerweise in Betracht gezogen werden kann“ (Art.11 Abs.1-2 GSchG). Die Frage der „Zweckmäßigkeit und Zumutbarkeit“ wird in der GSchV (Art. 12 Abs.1) und im VSA-Merkblatt „Abwasser in ländlichen Gebieten“ näher definiert. Für den Kanton Wallis ist der Anschluss und die Übernahme durch einen kommunalen Sammler zu bevorzugen, wenn die Investition 8’500 CHF pro Einwohner oder weniger beträgt (einschliesslich der Anschlussgebühren).
In Fällen, in denen dies den angegebenen Betrag übersteigt, müssen also andere Lösungen in Betracht gezogen werden. In diesem Fall können mehrere Probleme auftreten:
Hausbesitzer haben manchmal Schwierigkeiten, die richtige Lösung für die Wasserentsorgung ihrer Immobilien auszuwählen. Obwohl beispielsweise auf der VSA-Website eine Liste mit technischen Lösungen und Anbietern zur Verfügung steht (siehe hier https://vsa.ch/fr/liste-moeglicher-lieferanten), haben Hausbesitzer Schwierigkeiten, die optimale Lösung zu finden, die auf die Gegebenheiten ihres Wohnhauses zugeschnitten ist. Es gibt sehr viele Kriterien, die bei der Wahl eines autonomen Abwassersystems eine Rolle spielen. Dazu gehören unter anderem: ein nahegelegener Fluss, Grundwasser (geschützt oder nicht), Erdrutschgefahr, Elektrizität, Belegung des Hauses, Zugänglichkeit, besondere Anforderungen an den Wasserschutz, Sicherheit (Gefahren für Kinder), Investitions- und Wartungskosten etc. Wenn die Wohnanlage bereits ausgestattet ist, kann es auch vorkommen, dass die Eigentümer nicht über das vorhandene Abwassersystem informiert sind, die Anforderungen an diese Anlage nicht kennen und nicht wissen, wie sie den ordnungsgemäßen Betrieb sicherstellen können.
Die Überwachung der Einrichtung dieser Infrastrukturen und vor allem der Effizienz der verschiedenen Systeme ist jedoch eine wichtige Information für die verschiedenen Akteure. Die Gemeinden müssen ihren GEP (Plan Général d’Evacuation des Eaux) mit einem aktuellen Register der vorhandenen Infrastrukturen aktualisieren, einschließlich der individuellen Anlagen außerhalb von Gebieten, die nicht an ein zentrales Klärsystem angeschlossen sind. Sie sind auch dafür zuständig, zu überprüfen, ob der Eigentümer die Abwassernormen einhält. Der Eigentümer hat ein Interesse an einem funktionierenden und normgerechten System, nicht zuletzt, um den Wert seines Eigentums zu sichern. Der Kanton seinerseits hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Gemeinden ihre GEPs auf den neuesten Stand bringen. Der VSA möchte auch ein Feedback über die Effizienz der verschiedenen Infrastrukturen erhalten, um die Gemeinden und Eigentümer bei ihren Bemühungen besser beraten zu können.
Ein Vorschlag wäre, ein/mehrere Instrumente zu entwickeln, mit denen mehrere Fragen der Eigentümer beantwortet werden können, und gleichzeitig sicherzustellen, dass diese Informationen auf Gemeinde- und Kantonsebene valorisiert werden:
Die Idee der Herausforderung wäre also, die Hausbesitzer für die Bedeutung der Reinigung ihres Abwassers zu sensibilisieren, Informationen über die Reinigungseffizienz ihrer Systeme zu liefern (z.B. Kontrollkits), den Informationsfluss zwischen den Hausbesitzern, der Gemeinde und dem Kanton zu valorisieren.